Strom
Grundlage dieses Labels sind Richtlinien der Europäischen Union, die hierdurch den Verkauf und die Entwicklung von sparsamen Hausgeräten fördern will. Das damit europaweit vorgeschriebene Energielabel enthält in Form eines bunten Etiketts gerätebezogene Daten wie, Strom- und Wasserverbrauch, Angaben zum Nutzinhalt und Fassungsvermögen, Wasch- bzw. Schleuderwirkung etc. Die Geräte werden in sogenannte Energie-Effizienzklassen von A bis G eingeteilt. A ist die wirtschaftlichste - und G die unwirtschaftlichste
Wo liegt der Kundennutzen?
- sofortige übersichtliche Auskunft über den Energieverbrauch
- verschiedene Geräte lassen sich auf einen Blick vergleichen
- die Kennzeichnung leistet Hilfestellung für den Kaufentscheid
Das Energielabel gilt bisher für folgende Geräte:
- Waschmaschinen
- Wäschetrockner
- Kühlgeräte
- Gefriergeräte
- Waschtrockner
Etikett für einen Geschirrspüler
Was muß der Handel tun?
Seit dem 01.01.1998 ist der Handel verpflichtet, jedes ausgestellte Gerät dieser Gerätegruppen mit dem Energielabel zu kennzeichnen. Dabei muß das Grundetikett mit dem beiliegenden Datenstreifen zusammenfügt und gut sichtbar am Gerät angebracht werden. Im Versäumnisfall kann ein Bußgeld drohen. Das EU-Label wird es zukünftig auch für und Geschirrspülmaschinen und Backöfen geben.
Für weitere Informationen zum Energielabel senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie Frau Marika Skambraks vom InfoCenter für Ernährung und Haushaltstechnik an (02166 ) 688-2252.


