Grundstücksentwässerung

Die Abteilung Grundstücksentwässerung befasst sich vorwiegend mit der Überwachung von Indirekteinleitern. Dazu gehört u. a. die Prüfung von Entwässerungsanträgen im Zuge der Baugenehmigungsverfahren, die Beratung von Planern, Architekten und Bauherrn bei der Abwasserbeseitigung, entwässerungstechnische Stellungnahmen für Behörden, die Fortschreibung eines Indirekteinleiterkatasters, die Ermittlung und Überprüfung von Kanalbenutzungsgebühren  / Abwasserverluste, sowie die Überwachung von Indirekteinleitern durch Abwasseruntersuchungen (Abwasserlabor). 

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Störung Trinkwasser
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Störung Abwasser
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(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

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