Grundstücksentwässerung von A-Z

Hier finden Sie alle Stichworte zum Thema Grundstücksentwässerung alphabetisch sortiert.

Stichwortverzeichnis

Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz

Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass private Abwasserleitungen in Intervallen von maximal 20 Jahren, erstmalig bis spätestens 31.12.2015 auf ihre Dichtheit überprüft werden müssen - Abwasserleitungen in Neubauten sogar direkt nach der Verlegung. Auch bei einer Änderung des Entwässerungssystems ist eine Prüfung vorgeschrieben.

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Informationsbroschüre zur Dichtheitsprüfung

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Rückstauschutz

Rückstau im öffentlichen Kanalnetz kann jederzeit entstehen - z. B. durch extreme Niederschläge, Betriebsstörungen oder Bauarbeiten an den Abwasserleitungen. Hier möchten wir Ihnen einige Tipps geben, wie Sie sich schützen können.

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Starkregen Ereignisse! Kellerüberflutung. Wie kann ich mich schützen? (1 MB)

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Ratgeber für ein sauberes Rohr (200kB)

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InfoLine

0 18 01 / 688 688


Störung Strom &  Straßenbeleuchtung
0 18 01 / 688 787

Störung Erdgas
0 18 01 / 688 427

Störung Trinkwasser
0 18 01 / 688 444

Störung Abwasser
0 18 01 / 688 426

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

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