Grundstücksentwässerung von A-Z
Hier finden Sie alle Stichworte zum Thema Grundstücksentwässerung alphabetisch sortiert.
Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz
Das Landeswassergesetz schreibt vor, dass private Abwasserleitungen in Intervallen von maximal 20 Jahren, erstmalig bis spätestens 31.12.2015 auf ihre Dichtheit überprüft werden müssen - Abwasserleitungen in Neubauten sogar direkt nach der Verlegung. Auch bei einer Änderung des Entwässerungssystems ist eine Prüfung vorgeschrieben.
weitere infosInformationsbroschüre zur Dichtheitsprüfung
DownloadRückstauschutz
Rückstau im öffentlichen Kanalnetz kann jederzeit entstehen - z. B. durch extreme Niederschläge, Betriebsstörungen oder Bauarbeiten an den Abwasserleitungen. Hier möchten wir Ihnen einige Tipps geben, wie Sie sich schützen können.
weitere infosStarkregen Ereignisse! Kellerüberflutung. Wie kann ich mich schützen? (1 MB)
DownloadRatgeber für ein sauberes Rohr (200kB)
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