Informationen zur Grundversorgung
Ein Kernstück des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist die Trennung von Netzbetrieb und Energielieferung für Strom und Erdgas. Die bisher zusammengefasste Anschluss- und Versorgungspflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt: in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite. Für alle Haushaltskunden ohne Sondervertrag gelten immer die Preise und Bestimmungen der Grundversorgung, sofern kein Sonderabkommen vereinbart wurde. Darüber hinaus ist nun im EnWG die „Ersatzversorgung mit Energie“ geregelt. Von Ersatzversorgung spricht man, wenn ein Kunde aus dem Niederspannungs- oder Niederdrucknetz Strom bzw. Gas ohne Liefervertrag bezieht. Die Ersatzversorgung führt die NEW zu den Konditionen und Preisen der Grundversorgungstarife durch.
Versorgungsbedingungen:
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV):
Am 08.11.2006 sind die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Tarifverträge). Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifverträge mit grundversorgten Haushaltskunden – das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen, sowie alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh für gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Bedarf – werden ab dem 08.05.2007, auf den Inhalt der neuen Allgemeinen Bedingungen (StromGVV) umgestellt. Von diesen allgemeinen Vertragsanpassungen sind Kunden, die mit uns einen Sondervertrag abgeschlossen haben nicht betroffen; diese Verträge sind bereits oder werden gesondert angepasst. Über künftige Änderungen der Ergänzenden Bedingungen wird die NEW durch öffentliche Bekanntgabe und briefliche Mitteilung sowie Veröffentlichung auf diesen Seiten informieren.
Versorgungsbedingungen:
Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV):
Am 08.11.2006 sind die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) in Kraft getreten. Sie ersetzen künftig die Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) und gelten automatisch für alle neuen sowie nach dem 12.07.2005 abgeschlossenen Grundversorgungsverträge (Tarifverträge). Die vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifverträge mit grundversorgten Haushaltskunden – das sind Kunden, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt kaufen, sowie alle Kunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh für gewerblichen, beruflichen oder landwirtschaftlichen Bedarf – werden ab dem 08.05.2007, auf den Inhalt der neuen Allgemeinen Bedingungen (StromGVV) umgestellt. Von diesen allgemeinen Vertragsanpassungen sind Kunden, die mit uns einen Sondervertrag abgeschlossen haben nicht betroffen; diese Verträge sind bereits oder werden gesondert angepasst. Über künftige Änderungen der Ergänzenden Bedingungen wird die NEW durch öffentliche Bekanntgabe und briefliche Mitteilung sowie Veröffentlichung auf diesen Seiten informieren.
Grundversorgungsverordnung Strom
weitere infosErgänzende Bedingungen zur Grundversorgungsverordnung Strom und Gas
Download


