NEW Vereinsförderung

Wir sind jetzt NEW
Nachdem die NEW die Energiesparte der west gepachtet hat, führte sie das Förderprojekt „west-Vereinsförderung“ als „NEW-Vereinsförderung“ weiter. Die „west-Vereinsförderung“ wurde 2005 von der westEnergie und Verkehr in Erkelenz ins Leben gerufen und 2009 auf das gesamte Versorgungsgebiet der NVV ausgeweitet. Ab 2012 sind nun auch Vereine aus Viersen, Schwalmtal und Tönivorst dazu aufgerufen, sich zu bewerben. Ziel ist es, die Bereitschaft der Bürger zu einem ehrenamtlichen Engagement zu fördern.

Vereinsförderung ausgeweitet

Die Vereinsförderung ist nun auf das gesamte Versorgungsgebiet der NEW ausgeweitet. Insgesamt werden 50 000 EUR (25 000 EUR pro Halbjahr) ausgeschrieben. Die Ausschüttungen sind gestaffelt in 300, 400 und 500 EUR pro Verein. Zur Förderung können sich alle eingetragenen Vereine melden, die herausragende Projekte und Aktionen verwirklichen.

Bewerbungen

Bewerben kann sich jeder eingetragene Verein, der herausragende Projekte und Aktionen realisiert hat oder gerade dabei ist sie zu realisieren. Besonders positiv ist, wenn Eigeninitiative, soziales Engagement, Nachhaltigkeit, Zukunftsperspektive, Originalität; Innovation und/ oder Kreativität im Vordergrund stehen.

Folgende Angaben muss die Bewerbung enthalten:

Name des Vereins
vollständige Anschrift
Name eines Ansprechpartners im Verein, sowie dessen Telefon- und Faxnummer und (falls vorhanden) E-Mailadresse
Inhalt und Dauer der Aktion sollten ausführlich vorgestellt werden.
Begründung, weshalb der Verein für diese Aktion den Vereinsförderpreis verdient hat.
Vereine, die ihre Aktion durch Flugblätter und/oder in den Medien bekannt machen, sollten nicht vergessen, die Fotos, Berichte oder Presseauszüge der Bewerbung beizulegen.

Alle interessierten Vereine können sich schriftlich bei

NEW AG
911/2 Marketing und Sponsorin west
Odenkirchener Straße 201
41236 Mönchengladbach

bewerben.
Der Einsendeschluss ist bis auf Weiteres der 30.06. bzw. der 31.12. des jeweiligen Jahres.

Kostenlose InfoLine

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Störung Strom &  Straßenbeleuchtung
0 18 01 / 688 787

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Störung Trinkwasser
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Störung Abwasser
0 18 01 / 688 426

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

NEW Infowelt Energieeffizienz

Infowelt Energie

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Das neue Energiedienstleistungsgesetz (EDL-Gesetz) ist am 12.11.2010 in Kraft getreten. Nach Maßgabe dieses Gesetzes sind wir verpflichtet,  unsere Endkunden mindestens einmal jährlich über Effizienzmaßnahmen unterrichten.

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