EEG-Umlage, KWK-Aufschlag und § 19 StromNEV-Umlage für das Jahr 2012

Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben den Aufschlag zur Deckung der Mehrkosten aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Aufschlag), die bundeseinheitliche Umlage zur Deckung der Mehrkosten aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) sowie die zum 01.01.2012 durch die gesetzliche Änderung der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) neu eingeführte § 19 StromNEVUmlage für das Jahr 2012 bekannt gegeben.

Hintergrund ist der neue Belastungsausgleich infolge von Netzentgeltreduzierungen und -befreiungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV. Hieraus resultierende Erlösrückgänge der Netzbetreiber werden nicht netzgebietsbezogen, sondern bundesweit in Anlehnung an den Belastungsausgleich des KWK-G ausgeglichen. Hierdurch soll eine gleichmäßige Belastung sämtlicher Letztverbraucher gewährleistet werden.

EEG-Umlage: 3,592 Ct/kWh (2011: 3,530 Ct/kWh)

KWK-Aufschlag:

  • für die ersten 100.000 kWh/a 0,002 Ct/kWh (2011: 0,030 Ct/kWh)
  • ab 100.000 kWh/a 0,05 Ct/kWh (2011: 0,03 Ct/kWh)

§ 19 StromNEV-Umlage:

  • für die ersten 100.000 kWh/a 0,151 Ct/kWh
  • ab 100.000 kWh/a 0,05 Ct/kWh

Nähere Informationen zur Herleitung der Aufschläge finden Sie im Internet unter http://www.eeg-kwk.net/ .

EEG-Umlage 2012

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(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

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