Förderprogramm - Ihr und unser Beitrag zum Klimaschutz

Das Umweltförderprogramm der NEW soll die Umstellung auf eine ökologische, innovative und zukunftsweisende Heiztechnik unterstützen.

Umstellung auf Erdgas
Nach Umstellung vorhandener Öl-, Flüssiggas- oder Feststoffheizungen auf Erdgasbrennwerttechnik erhalten NEW betreute Kunden einmalig einen Förderzuschuss bei einer Vertragsbindung von 5 Jahren:

 Wohngebäude:  
 - mit Etagenheizung  250 EUR je eingebauter neuer Heizung
 - mit Zentralheizung  
 1 - 2 Familienhäuser  400 EUR
 3 - 5 Familienhäuser  600 EUR
 6 - 11 Familienhäuser  1.000 EUR
 12 - 23 Familienhäuser  2.200 EUR
 24 und mehr Familienhäuser  nach Vereinbarung
 Gewerbebetriebe:  
 bis 50 kW*  250 EUR
 bis 100 kW*  500 EUR
 bis 150 kW*  800 EUR
 über 150 kW*  1.500 EUR
   
 Neubau  150 EUR



*Nennwärmebelastung(Basis ist die Angabe auf dem Inbetriebsetzungsantrag des Installateurs)

Erdgaswärmepumpe:

Nach dem Einbau einer Gaswärmepumpe mit einer thermischen Leistung von max. 50 kW erhalten NEW betreute Kunden einmalig einen Förderzuschuss bei einer Vertragsbindung von 5 Jahren:

600 Euro

Mikro- KWK- Anlage:

Nach dem Einbau einer Mikro- KWK- Anlage mit einer elektrischen Leistung von max. 2 kW erhalten NEW betreute Kunden einmalig einen Förderzuschuss:

600 Euro

Erdgas- KFZ:

Nach dem Erwerb eines neuen Erdgas- KFZ erhalten NEW betreute Kunden einmalig einen Förderzuschuss:

150 Euro

Umstellung auf Elektro- Wärmepumpe ( Luft / Sole / Wasser ):

Nach Umstellung vorhandener Öl-, Flüssiggas- oder Feststoffheizungen auf Wärmepumpentechnik (Luft / Wasser / Sole) erhalten NEW betreute Kunden einmalig einen Förderzuschuss bei einer Vertragsbindung von 5 Jahren:

 bis 17 kW*  300 EUR
 über 17 kW*  500 EUR


*Heizlast bei BO/W55; A-5/W55 nach EN 14511;

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der örtliche Netzbetreiber die Netznutzung der Wärmepumpe über ein unterbrechbares, temperaturabhängiges Lastprofil abwickelt. Hierzu ist nach Maßgabe des Netzbetreibers ein eigener Zähler für die Wärmepumpe notwendig. Sollte der Versorgungsvertrag vor Vertragsablauf gekündigt werden, ist der Förderzuschuss anteilig zurückzuzahlen.



Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Hannelore Brinkmann Tel.: 02166 - 558 2399 Fax: - 2353
E-Mail: hannelore.brinkmann@new.de
Info-Line 0800 - 688 688 1
E-Mail: info@new.de
Internet: http://www.new.de/

Umweltförderprogramm Erdgas-Haushalt 2011

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Umweltförderprogramm Erdgas-Gewerbe 2011

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Umweltförderprogramm Elektro-Wärmepumpen 2011

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Umweltförderprogramm Erdgas-Wärmepumpen 2011

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Umweltförderprogramm Erdgas KFZ 2011

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Kostenlose InfoLine

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Störung Strom &  Straßenbeleuchtung
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Störung Erdgas
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Störung Trinkwasser
0 18 01 / 688 444

Störung Abwasser
0 18 01 / 688 426

(für die Kontakte mit der Vorwahl 01801 gilt: 3,9 Ct/Min. aus dem Festnetz, Mobil max. 42 Ct./Min)

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